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„Zur Sache“ - Die Entscheidung in der Sache (selbst) und ihre Implikationen**Für kritische Anmerkungen danke ich Mag.3 Unterpertinger, Univ.-Prof. Wiederin sowie den Teilnehmenden (insb Hofrat Dr. Köhler) an der Tagung „Auf dem Weg zu (mehr) Rechtsstaatlichkeit? Veränderungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“ des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, woraus dieser Beitrag als erweiterte Schriftfassung meines dort gehaltenen Vortrags hervorging. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten. Besonderer Dank für Rat und Unterstützung gilt meinem akademischen Lehrer Univ.-Prof. Stelzer.

AufsätzeLaura PavlidisZVG 2015, 26 Heft 1 v. 1.1.2015

Entscheidungsbefugnis und Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit hängen eng zusammen und sind seit der Monarchie Gegenstand rechtspolitischer Kontroversen. Gerade deshalb fand die verwaltungsgerichtliche Entscheidungsbefugnis Eingang in die Verfassung, allerdings unter Rückgriff auf schillernde Begrifflichkeiten. So entfacht der Verfassungstext tradierte Kontroversen mehr, als dass er sie löst.

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