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Gunther Gruber und der Weg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit

GlückwunschadressenHarald PerlZVG 2015, 9 Heft 1 v. 1.1.2015

Es erscheint auf den ersten Blick nicht selbstverständlich, aus Anlass des 70. Geburtstages von Gunther Gruber auf die Entwicklung der österreichischen Asylverfahren in der zweiten Hälfte der 90iger Jahre sowie der ersten Hälfte des daran anschließenden Jahrzehnts zurückzublicken. Dieser Zeitraum war vor allem von jährlich großen Zahlen asylsuchender Menschen und dafür zu knapp bemessenen Ressourcen im Bereich der für die Asylverfahren zuständigen Behörden und Gerichte, sowie der damit verbundenen exorbitant hohen Gesamtzahl an offenen Asylverfahren geprägt. Erst danach wurden in diesen Bereichen von Gesetzgeber und Bundesregierung Investitionen personeller und infrastruktureller Natur vorgenommen und erste Schritte in Richtung einer größeren Effizienz bei der Bewältigung großer Verfahrensmengen im Asylbereich gesetzt. Eine der wesentlichen Voraussetzungen bzw Rahmenbedingungen dafür waren – neben einer gesamtheitlichen Sicht der Asylverfahren als Rechtsbereich mit hoher Inanspruchnahme der Rechtsschutzmöglichkeiten auf allen Verfahrensebenen sowie deren Verbindung mit korrespondierenden Faktoren, etwa im Bereich der Grundversorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern oder integrationstechnischen Maßnahmen sowie fremdenpolizeilichen Verfahren – vor allem erste Schritte in Richtung von Behörden und Gerichte übergreifenden Erfahrungsaustauschprozessen. Diese haben nicht nur zu einem besseren wechselseitigen Verständnis für die Arbeit und Aufgabenstellung auf den einzelnen Verfahrensebenen geführt, sondern damit auch Überlegungen, Ideen und Ansätze zu Verbesserungen auf legistischem Gebiet oder im infrastrukturellen Bereich unterstützt. Die Besonderheit dieser neuen Form einer Gesprächskultur zwischen Gerichten und Behörden – den zuständigen Behörden des BMI sowie dem früheren UBAS und dem VwGH – lag vor allem darin, sie grenzüberschreitend zu gestalten ohne damit Aufgabengrenzen zu verletzen bzw diese Grenzen ohne wenn und aber zu respektieren.

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