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Zulassung der Revision: Anforderungen an die Begründung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/160ZVG 2014, 759 Heft 8 v. 1.12.2014

VwGG § 25a Abs 1, B-VG Art 133 Abs 4

Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision im Sinne des Art 133 Abs 4 1. Satz 2. Var B-VG („weil ... eine solche Rechtsprechung fehlt“) ist das Fehlen von Rechtsprechung des VwGH zu einer konkreten Rechtsfrage.

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