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Keine Verhängung einer Zwangsstrafe gegen Geschäfts- und Deliktsunfähige

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2014/144ZVG 2014, 681 Heft 7 v. 1.11.2014

VVG § 5

Die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 Abs 1 VVG setzt voraus, dass die Person, gegen die das Zwangsmittel gerichtet ist, fähig ist, einen rechtserheblichen Willen zu bilden, der durch die Verhängung des Zwangsmittels beeinflusst werden soll.

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