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Wiedereinsetzung: Kein minderer Grad des Versehens, wenn eine Rechtsschutzversicherung Fristen nicht evident hält

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/135ZVG 2014, 666 Heft 7 v. 1.11.2014

VwGbk-ÜG § 3 Abs 6, VwGVG § 33 Abs 1, AVG § 71 Abs 1

Auch bei Rechtsschutzversicherungen ist in der Frage, ob auffallende Sorglosigkeit vorliegt, ein strenger Maßstab (wie bei beruflichen Parteienvertretern) anzulegen.

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