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Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtsbarkeit**Um Fußnoten ergänzte Schriftfassung eines Vortrages, den der Verfasser am 7. 4. 2014 aus Anlass der Präsentation des im Jan-Sramek-Verlag erschienenen „Handbuchs der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ in Linz gehalten hat. Der Verfasser dankt Herrn DDr. Stefan Leo Frank, stv Generalsekretär im VfGH, für die ebenso fachkundige wie umsichtige Unterstützung bei der Abfassung dieses Beitrages.

AufsätzeGerhart HolzingerZVG 2014, 209 Heft 3 v. 1.6.2014

Die Schaffung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit berührt auch die Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfGH, uzw in höherem Maße, als der formal nur geringfügig adaptierte Wortlaut des Art 144 B-VG vermuten ließe. Eine nachprüfende Kontrolle von Gerichtsentscheidungen ist dem VfGH insofern bereits vertraut, als er von 2008 bis 2013 über Beschwerden gegen Entscheidungen des AsylGH zu entscheiden hatte. An dieser Rechtsprechung wird auch die neue Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfGH Maß nehmen können.

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