Europarecht und nationales Recht beeinflussen sich wechselseitig. Insbesondere durch ihre Vorabentscheidungsersuchen nehmen nationale Gerichte wesentlichen Einfluss auf die Fortentwicklung des Europarechts. Der Europäische Gerichtshof und die nationalen Gerichte übernehmen in engster Kooperation gemeinsame Verantwortung in der Gewährung von Rechtsschutz.