GlBG § 19 Abs 2, GlBG § 23 Abs 1, GlBG § 24, VStG § 5, VStG § 9, VStG § 45
Bei einer Stellenausschreibung Bewerber auszuschließen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, stellt eine mittelbare Diskriminierung aus ethnischen Gründen gemäß § 19 Abs 2 GlBG dar.