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Voraussetzungen für die Zuerkennung der Mindestsicherung an einen EU-/EWR-Bürger

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2014/27ZVG 2014, 171 Heft 2 v. 1.4.2014

NAG § 51 Abs 2, NAG § 52, NAG § 53a, WMG § 5 Abs 2

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Mindestsicherung gemäß § 5 Abs 2 Z 2 WMG sind bei einem EU-/EWR-Bürger, der weder erwerbstätig ist, noch Nachweise erbracht hat, dass die Erwerbstätigeneigenschaft nach § 51 Abs 2 NAG erhalten geblieben ist oder ein Daueraufenthaltsrecht besitzt, nicht gegeben.

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