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Strafbarkeit einer unterlassenen Meldung nach § 26 Abs 6 AuslBG

Judikatur - MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2014/23ZVG 2014, 163 Heft 2 v. 1.4.2014

AuslBG § 3 Abs 1, AuslBG § 18 Abs 12, AuslBG § 26 Abs 6, AuslBG § 28 Abs 1 Z 1, AuslBG § 28 Abs 6 Z 2, AuslBG § 32a Abs 7, VStG § 9 Abs 1, VStG § 44 Z 1

Ein Verstoß gegen die im § 26 Abs 6 AuslBG geregelte Verpflichtung des Auftraggebers ist nicht schon per se unter Strafe gestellt, sondern nur unter der Bedingung, dass auch eine illegale Ausländerbeschäftigung des Auftragnehmers vorliegt.

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