Das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idemne bis in idem) ist in Österreich ein immer wieder aktuelles Thema in den Bereichen, in denen neben den und zusätzlich zu den Gerichtsverfahren Verwaltungsstrafverfahren angeordnet sind und dasselbe faktische Verhalten betroffen ist. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR und der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts beschäftigt dieses Problemfeld die neuen Verwaltungsgerichte schon in den ersten Wochen ihrer Tätigkeit auffallend häufig und vor allem im Glücksspielbereich. In zwei von sieben Fällen wurde vom Verwaltungsgericht die Zulässigkeit der Revision ausgesprochen. Ganz aktuell hat der Gesetzgeber im Abgabenänderungsgesetz 2014 das Glücksspielgesetz mit dem Ziel geändert, die Probleme des Doppelbestrafungsverbots auf gesetzgeberischer Ebene zu lösen.