Am 1. Jänner 2014 haben die Verwaltungsgerichte ihre Tätigkeit aufgenommen. Das maßgebliche Verfahrensrecht findet sich vor allem im VwGVG, das Festlegungen, die bereits auf Ebene der Verfassung getroffen wurden, umsetzt. Auch wenn sich vielfältige Anlehnungen und Anleihen an das Administrativverfahren und insbesondere an das Verfahren vor den bisherigen UVS finden, zeigt sich, dass die Verwaltungsgerichte ein im Wesentlichen gerichtsförmiges Verfahren führen. Das lässt sich an Einzelaspekten des Verfahrens wie der Beschwerdevorentscheidung, der Durchführung von öffentlichen mündlichen Verhandlungen sowie der Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte und der Ausgestaltung des Säumnisschutzes zeigen.