Mit dem 1. Jänner 2014 hat eine neue Ära des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in Österreich begonnen. Die Bedeutung der Reform steht außer Zweifel: Nicht nur die Fachliteratur überschlägt sich mit Superlativen. Die Tragweite der Neuerungen für den Einzelnen im Rechtsstaat hat auch die Massenmedien erreicht; nahezu alle haben über die neuen Verwaltungsgerichte, deren Besetzung und Organisation sowie die neuen Möglichkeiten der Beschwerdeführung für die Bürgerinnen und Bürger berichtet.