Die auf Bundesebene sowie in den Ländern geltenden Regelungen zur Berechnung der für Vergabekontrollanträge zu entrichtenden Gebühren stellen ASt immer wieder vor Herausforderungen, insb da sich diese Regelungen teils erheblich voneinander unterscheiden.Der Ministerialentwurf für ein Vergaberechtsgesetz 2026 sieht auf Bundesebene umfangreiche Änderungen des Gebührensystems vor, die zu einer Vereinfachung der Gebührenberechnung führen sollen.Zentraler Eckpunkt der geplanten Änderungen ist die Einführung von sechs Gebührenkategorien und deren Verankerung direkt im Gesetz. Weiters werden sich auch die Regelungen zu Folgeanträgen, zur Beantragung mehrerer Feststellungen in einem Schriftsatz, zur gemeinsamen Anfechtung mehrerer Lose und zu EV-Anträgen ändern. Schließlich werden noch ergänzende Regelungen für Fälle geschaffen, in denen einer ASt nicht sämtliche erforderlichen Informationen für die korrekte Gebührenberechnung zur Verfügung stehen, und die Bestimmungen zur Gebührenrückerstattung bei Antragszurückziehung angepasst.

