VwGH: (FN 1) Substanzielle Abweichungen von den Ausschreibungsbedingungen als unzulässige Direktvergabe
Eine Marktgemeinde (im Folgenden: AG) führte eine Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung von Bauleistungen zur Beschaffung von Holzbaumeisterarbeiten für den Neu-/Umbau eines Veranstaltungszentrums durch.

