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BVwG: Teilnahmeunterlagen müssen Art und Umfang der Leistung klar erkennen lassen

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Philipp FreudenbergZVB 2026/2ZVB 2026, 3 Heft 1 v. 2.2.2026

BVwG: (FN 1) Teilnahmeunterlagen müssen Art und Umfang der Leistung klar erkennen lassen

Die öffentliche Auftraggeberin (im Folgenden: AG) führte im OSB ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zur Beschaffung telemedizinischer Dienstleistungen durch.

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