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LVwG Stmk: Fehlende Qualitätsaspekte und falscher CPV-Code führen zur Nichtigerklärung der Ausschreibung

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Philipp FreudenbergZVB 2025/119ZVB 2025, 343 Heft 8 v. 5.12.2025

LVwG Stmk: (FN 1) Fehlende Qualitätsaspekte und falscher CPV-Code führen zur Nichtigerklärung der Ausschreibung

Die Stadt Graz als öffentliche Auftraggeberin (im Folgenden: AG) führte ein Verfahren zur Beschaffung einer besonderen Dienstleistung im Gesundheits- und Sozialbereich durch.

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