LVwG Stmk: (FN 1) Fehlende Qualitätsaspekte und falscher CPV-Code führen zur Nichtigerklärung der Ausschreibung
Die Stadt Graz als öffentliche Auftraggeberin (im Folgenden: AG) führte ein Verfahren zur Beschaffung einer besonderen Dienstleistung im Gesundheits- und Sozialbereich durch.

