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Aufklärungspflicht vor Ausscheidensentscheidung aufgrund überschrittenen KSV-Ratings?

RechtsprechungJudikaturSabrina Glechner, Elisabeth DerflerZVB 2025/123ZVB 2025, 355 - 357 Heft 8 v. 5.12.2025

§ 20 Abs 1, § 79 Z 1, § 80 Abs 1 Z 3 und Abs 5, § 141 Abs 1 Z 2 und Z 7 BVergG 2018

Der Auftraggeber hat die Eignung der Bieter nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien zu prüfen.

Die Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo eine nachträgliche Ergänzung von Nachweisen die Gleichbehandlung der Bieter beeinträchtigen würde.

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