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Keine Auswahlmöglichkeit für den Auftraggeber bei der Angebotsbewertung

RechtsprechungJudikaturBeatrix LehnerZVB 2024/62ZVB 2024, 214 - 216 Heft 5 v. 26.7.2024

§ 299 Abs 2, 3 BVergG 2018

Die Prüfung der Angebote im Sektorenbereich hat in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien zu erfolgen.

Bei Angeboten, die für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommen, ist unter anderem zu prüfen, ob das Angebot den sonstigen Bestimmungen der Ausschreibung entspricht, insbesondere ob es formrichtig und vollständig ist.

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