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BVwG: Es ist unzureichend, Bieterlücken an einer anderen Stelle als der Bieterlücke selbst zu berücksichtigen

ZVB aktuellAufsatzNormann Plattner-Schwarz, Raphael BrezaZVB 2024/27ZVB 2024, 100 Heft 3 v. 24.5.2024

BVwG: (FN 1) Es ist unzureichend, Bieterlücken an einer anderen Stelle als der Bieterlücke selbst zu berücksichtigen

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