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Strenge Rügepflicht des Bauherrn auch bei fiktiver Übernahme

RechtsprechungJudikaturStefanie HauserZVB 2024/40ZVB 2024, 144 - 148 Heft 3 v. 24.5.2024

§§ 928, 1052,1167 ABGB iVm § 932 ABGB, § 1152 ABGB

Die Bauaufsicht soll den Bauherrn vor Fehlern schützen, die in den Verantwortungsbereich der einzelnen bauausführenden Unternehmer fallen, nicht aber diese von ihrer Verantwortung entlasten. Die Bauüberwachung erfolgt ausschließlich im Interesse des AG und nicht in jenem der Werkunternehmer.

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