§§ 84 Abs 1 Z 1, 84 Abs 1 Z 7, 88 Abs 2 Z 3, 94 Abs 7 BVergGKonz 2018
Wird ein nicht ordnungsgemäß vergebührter Antrag erst nach Ablauf der vom BVwG eingeräumten Frist zur Gebührennachzahlung zurückgezogen, hat der ASt den ausstehenden Differenzbetrag dennoch zu entrichten.