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Verpflichtung zur Nachzahlung nicht ordnungsgemäß entrichteter Pauschalgebühren trotz Antragszurückziehung

RechtsprechungJudikaturThomas BlechaZVB 2024/35ZVB 2024, 126 - 128 Heft 3 v. 24.5.2024

§§ 84 Abs 1 Z 1, 84 Abs 1 Z 7, 88 Abs 2 Z 3, 94 Abs 7 BVergGKonz 2018

Wird ein nicht ordnungsgemäß vergebührter Antrag erst nach Ablauf der vom BVwG eingeräumten Frist zur Gebührennachzahlung zurückgezogen, hat der ASt den ausstehenden Differenzbetrag dennoch zu entrichten.

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