Im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, Kalkulationsvorschriften, Vorgaben einer Ausschreibung und Vergaberecht gibt es bei der Frage, wie Baustellengemeinkosten kalkuliert werden müssen, immer wieder Auffassungsunterschiede, die auch zu umstrittenen Ausscheidensentscheidungen führen können. Dieser zweiteilige Beitrag befasst sich daher mit Baustellengemeinkosten im Rahmen der Kalkulation und deren Zuordnung.In Teil 1 des Beitrags sind zunächst die betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie die Vorgaben der ÖNORM B 2061 zusammengestellt. Es zeigt sich, dass die Kalkulationsfreiheit an Bedeutung gewonnen hat. Es wird dargelegt, dass zwischen Baustellengemeinkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht und der Verwendung des Begriffs im Rahmen des Leistungsverzeichnisses (BGK-Positionen) zu unterscheiden ist. In weiterer Folge wird die Struktur der Gemeinkostenpositionen der LB-HB betrachtet und anhand von Beispielen erörtert, welche Zielkonflikte sich bei der Gemeinkostenzuordnung ergeben können. Dabei werden auch aktuelle vergaberechtliche Entscheidungen kritisch beleuchtet.