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Haftung des Bauträgers für Winterdienst

RechtsprechungJudikaturChristian HuberZVB 2023/76ZVB 2023, 245 - 248 Heft 5 v. 20.7.2023

§§ 483, 1295, 1319a ABGB; § 93 StVO

Der Bauträger einer noch nicht fertig gestellten Wohnungseigentumsanlage haftet bei Sturz eines Wohnungseigentümers auf einer Anrainerstraße jedenfalls dann nicht aus einer Sonderverbindung, wenn das Betreten der Sturzstelle für die gewöhnliche Nutzung des Wohnungseigentumsobjekts nicht erforderlich war.

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