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Ein bereits vorhandenes Kontrollsystem ist keine Maßnahme der "Selbstreinigung"

RechtsprechungJudikaturAlbert OppelZVB 2023/40ZVB 2023, 132 - 137 Heft 3 v. 11.5.2023

§ 83 BVergG 2018

Bei der Bemessung der Dauer des Ausschlusses wegen einer schweren beruflichen Verfehlung ist ua die Schwere der Verfehlung zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit mit der Ermittlungsbehörde kommt nur geringe Bedeutung zu, wenn das Unternehmen ohnedies zu dieser Zusammenarbeit verpflichtet war und die berufliche Verfehlung gravierend ist.

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