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Keine Angebotsprüfung im Zuge des Nachprüfungsverfahrens

RechtsprechungJudikaturBeatrix LehnerZVB 2023/38ZVB 2023, 126 - 127 Heft 3 v. 11.5.2023

§ 135 Abs 1 BVergG 2018

Die Prüfung der Angebote erfolgt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien.

§ 140 Abs 1 BVergG 2018

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