§ 135 Abs 1 BVergG 2018
Die Prüfung der Angebote erfolgt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien.
§ 140 Abs 1 BVergG 2018
§ 135 Abs 1 BVergG 2018
Die Prüfung der Angebote erfolgt in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nach den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien.
§ 140 Abs 1 BVergG 2018