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Auslegung von (bestandsfesten) Mindestanforderungen

RechtsprechungJudikaturStefan HonederZVB 2023/36ZVB 2023, 119 - 122 Heft 3 v. 11.5.2023

§§ 114, 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018

Die Ausschreibungsunterlagen, welche mangels rechtzeitiger Anfechtung bestandsfest wurden und an welche daher alle am Vergabeverfahren Beteiligten gebunden sind, sind nach dem objektiven Erklärungswert für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt auszulegen.

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