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Erfahrungen der Bieter und Referenzen können nicht insgesamt als vertraulich eingestuft werden

RechtsprechungJudikaturAlbert OppelZVB 2023/25ZVB 2023, 84 - 89 Heft 2 v. 30.3.2023

§ 143 Abs 1 BVergG 2018

Im Zweifel müssen AG vom Bieter einen Nachweis verlangen, dass der Bieter an der Vertraulichkeit von Informationen ein berechtigtes geschäftliches Interesse hat.

Besteht ein berechtigtes geschäftliches Interesse an der Geheimhaltung der Information, so ist die Information (ersatzweise) in einer allgemeinen, neutralen Weise zu geben.

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