Die Realisierung komplexerer Bauvorhaben im privaten Sektor erfolgt heute vermehrt durch vertragliche Ansätze, die sich durch eine besondere Form der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auszeichnen. Diese Zusammenarbeit soll möglichst alle Stadien eines Bauprojekts einschließen und somit auch möglichst früh im Projekt einsetzen. Der Beitrag geht - am Beispiel des Verhandlungsverfahrens - der Frage nach, ob und inwieweit solche Modelle bei der Durchführung öffentlicher Bauprojekte, also unter den Vorgaben des BVergG 2018, umgesetzt werden können.