vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tücken und Vorteile einer Kommissionsbewertung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2020/66ZVB 2020, 344 - 349 Heft 9 v. 3.9.2020

1. § 26 Abs 1 BVergG 2018

Der öff AG hat geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergebenden Interessenkonflikten zu treffen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine Gleichbehandlung aller Unternehmer zu gewährleisten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!