1. § 78 Abs 1 Z 6, § 82 Abs 2 Z 4 BVergG 2018; § 19 Abs 2 E-Government-Gesetz; § 229a BAO
Die vom Unternehmer im Vergabeverfahren vorgelegten Unterlagen sollen es dem AG ermöglichen, das Vorliegen eines Ausschlussgrundes ohne weiteren Ermittlungsaufwand zu prüfen.