Im Rahmen der Abwicklung von Vergabeverfahren kommt es regelmäßig zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Als betroffene natürliche Personen kommen dabei insbesondere Mitarbeiter bzw Vertreter auf Auftraggeber- und Bieterseite sowie vom Auftraggeber beigezogene Berater und Prüfer in Betracht. Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung und die Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren haben Rechtsfragen zum Datenschutz im Rahmen der e-Vergabe wesentlich an Relevanz gewonnen. Der gegenständliche Beitrag setzt sich mit den datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren vorrangig aus dem Blickwinkel der Auftraggeber auseinander.