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Wann gilt ein nach Ende der Amtsstunden beim BVwG eingebrachter Nachprüfungsantrag als eingebracht?

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2020/15ZVB 2020, 79 - 81 Heft 2 v. 6.2.2020

1. § 20 GO-BVwG

Die Festlegung von Amtsstunden in der Geschäftsordnung kann innerstaatlich nicht als Verkürzung einer verfahrensrechtlichen Frist angesehen werden.

2. §§ 343, 350 BVergG 2018

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