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Die neue ÖNORM B 2061 Neu ab Mai 2020: Preisermittlung für Bauleistungen

BauvertragsrechtBeitragAufsatzAndreas KropikZVB 2020/87ZVB 2020, 442 - 446 Heft 11 v. 3.11.2020

Die ÖNORM B 2061, Preisermittlung für Bauleistungen, wird sowohl in vergaberechtlichen als auch zivilrechtlichen Entscheidungen erwähnt und ist oft auch eine der Grundlagen der Entscheidung. Die Neufassung berücksichtigt den aktuellen Stand der Betriebswirtschaft besser und zeigt auf, dass Kostenzuordnungen in vielfältiger Weise möglich sind.

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