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Die "Zweifelsregel" zugunsten des Billigstbieterprinzips ist im Jahr 2016 entfallen

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/27ZVB 2019, 107 - 110 Heft 3 v. 27.2.2019

1. § 79 Abs 3 BVergG 2006; § 91 Abs 4 BVergG 2018

Wurde kein Zuschlagsprinzip festgelegt, so kann aus mehreren im Vergabeverfahren verbliebenen Angeboten keines ausgewählt werden.

2. § 79 Abs 3 BVergG 2006; § 91 Abs 4 BVergG 2018

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