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Pauschalgebühren nach dem BVergG sind Gerichtsgebühren

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/16ZVB 2019, 63 - 66 Heft 2 v. 29.1.2019

1. § 6 AVG; § 31 Abs 2 VwGVG 2014

Durch die subsidiäre Anwendbarkeit des § 6 AVG ist den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eröffnet, Anbringen, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, an die zuständige Stelle durch verfahrensleitenden Beschluss iSd § 31 Abs 2 VwGVG 2014 weiterzuleiten.

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