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Die Geschäfte eines Bieters können auch von dessen Sachwalter als Notgeschäftsführer geführt werden

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2018/19ZVB 2018, 80 - 85 Heft 2 v. 2.3.2018

Normen: § 19 Abs 1 BVergG; § 69 BVergG; § 70 BVergG; § 125 BVergG; § 17 AVG; § 21 VwGVG; § 10 a Abs 1 KfLG

Schlagwörter:

Verkehrsdienstleistungen; Kraftfahrlinien; Zuschlagsentscheidung; Nichtigerklärungsantrag; Lenkzeitenbeschränkung; Ruhezeiten; Mindestanforderungen; Geschäftsgeheimnisse; Mitbewerber; Akteneinsicht; vertiefte Angebotsprüfung; Preisgestaltung; Nachvollziehbarkeit; Personalkosten

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