Wer zu spät kommt, den bestraft der Einzelrichter - Zur zwingenden Einbringung von Nachprüfungsanträgen per elektronischem Rechtsverkehr und Interessenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Verfügung
RechtsprechungVergaberechtMag Stefan Reisinger, Dr. Stefan Mathias UllreichZVB 2017/124ZVB 2017, 520 - 524 Heft 12 v. 20.1.2018