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Befugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz

VergaberechtGesetzgebungn. n.ZVB 2016/75ZVB 2016, 318 - 323 Heft 7 und 8 v. 5.8.2016

Normen: § 129 Abs 1 Z 11 lit a BVergG; § 1 GewO; Art 50 EGV; Art 57 AEUV

Schlagwörter:

Herkunftslandprinzip; Diskriminierungsverbot; Qualifikationsanforderungen; Berufsverbände; Dienstleistungsregister; reglementierte Gewerbe; Vergabeverfahren; Niederlassungsrecht; Unternehmer aus Drittstaaten

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