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Dem Angebot sind die Angaben der Ausschreibung zugrunde zu legen

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2015/20ZVB 2015, 65 - 67 Heft 2 v. 1.2.2015

Normen: § 23 Abs 1 BVergG; § 914 ABGB; § 118 Abs 5 BVergG; § 916 ABGB; § 915 ABGB; § 23 BVergG

Schlagwörter:

Angebotsöffnung; Landesvergaberecht; Zuschlagsentscheidung; Nachprüfungsantrag; Verlesungserfordernis; Ausschreibungsunterlagen;

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