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Dem Angebot sind die Angaben der Ausschreibung zugrunde zu legen

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert Oppel, Mag. Thomas GruberZVB 2015/9ZVB 2015, 28 - 30 Heft 1 v. 1.1.2015

Normen: § 129 Abs 1 Z 7 BVergG; § 125 BVergG; § 129 Abs 1 Z 3 BVergG; Pkt 7.2.2 ÖNORM B 2110

Schlagwörter:

Risikoeinschätzung; Angebotspreis; Angebot; Ausschreibung; Beurteilungsnachweis; Ausschreibungsbestimmungen; Einheitspreisvertrag; spekulative Preisgestaltung; Ausschreibungswidriges Angebot;

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