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Die Nichtvorlage eines "zwingenden" Angebotsbestandteils führt zum unbedingten Ausscheiden

VergaberechtJudikaturMag. Johannes StalzerZVB 2014/86ZVB 2014, 284 - 288 Heft 7 und 8 v. 1.7.2014

Normen: § 126 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006; § 914 ABGB; § 915 ABGB

Schlagwörter:

Ausscheiden von Angeboten; Mangel; Behebbarkeit; Nichtvorlage eines zwingenden Angebotsbestandteils; Nichtvorlage eines Personaleinsatzplans; Ausschreibungsunterlagen; Auslegung;

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