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Geltendmachung von Mehrkostenforderungen beim Funktional-Bauvertrag - Anwendbarkeit der ÖNORM B2110?

BaurechtAufsatzDr. Hans GöllesZVB 2014/133ZVB 2014, 453 - 456 Heft 11 v. 1.11.2014

Normen: § 95 BVergG; § 96 BVergG; Abschnitt 3 und 7 ÖNORM B2110; § 109 BVergG

Schlagwörter:

Leistungserbringung; Bauvertrag; Bau-Soll; vertragsgemäße Bauausführung; konstruktiver Bauvertrag; Funktional-Bauvertrag; MKF; Leistungsstörung; Leistungsänderung;

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