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Bei der Nachprüfung von Ausschreibungsunterlagen hat der Mitbewerber keine Parteistellung

VergaberechtJudikaturDr. Albert OppelZVB 2014/115ZVB 2014, 383 - 385 Heft 10 v. 1.10.2014

Normen: § 22 WVRG 2014; § 324 Abs 2 BVergG 2006; § 8 AVG; § 17 AVG

Schlagwörter:

Nachprüfungsverfahren; Überprüfung der Ausschreibung; Parteistellung; Mitbewerber; gleichgelagerte Interessen; Akteneinsicht;

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