Normen: § 2 Z 1 BVergG
Schlagwörter:
Abänderungsangebot; Preisabweichung; erhebliche Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung;
Normen: § 2 Z 1 BVergG
Schlagwörter:
Abänderungsangebot; Preisabweichung; erhebliche Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung;