Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt das BVA fest, dass aufgrund der Versäumnis einer Anfechtungsfrist eine endgültige Präklusion bewirkt wird. Kann die Vergabekontrollbehörde Rechtswidrigkeiten bestandsfester Entscheidungen des Auftraggebers aufgreifen?
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 321 BVergG