Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, wie sich ein Bauzeitplan als Grundlage einer Pönalevereinbarung auswirkt, wenn sich Verzögerungen ergeben, aber kein Fertigstellungstermin determiniert wurde.
Rechtsgrundlagen: § 918 ABGB; § 1336 ABGB; ÖNORM B 2110