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Haftung eines Architekten aufgrund der Verletzung von Aufklärungspflichten

SchuldrechtJudikaturGeorg Stickler (Anmerkung)ZVB 2011/52ZVB 2011, 168 - 172 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der OGH Aufklärungspflichtverletzungen des Werkunternehmers iZm der Verwendung unüblicher Materialien und Beweislastfragen ab dem Zeitpunkt der Übergabe zu behandeln.

Rechtsgrundlagen: § 922 ABGB; § 924 ABGB; § 1165 ABGB; § 1168a ABGB

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