Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Aufforderung zur Angebotsabgabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung und die damit verbundenen Anfechtbarkeit für Dritte.
Rechtsgrundlagen: § 321 Abs 1 Z 7 BVergG
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