Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich Problemen iZm Fristverkürzungen bei Nachprüfungsanträgen. Dabei war fraglich, ob die unterlassene Standardrecherche im Supplement zum Amtsblatt der EU durch einen Rechtsanwalt jenes Verschulden abbildet, das einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 50 BVergG; § 60 BVergG; § 61 BVergG; § 62 BVergG; § 13 SVKG; § 22 Abs 1 SKVG; § 71 AVG